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Die Schloss-Apotheke besitzt eine Herstellungserlaubnis nach §13 AMG für Ampullen (im Endbehältnis sterilisiert) für Kapseln und für Homöopathika. Diese Darreichungsformen stellen wir auf Wunsch für Industrie oder Apotheken auch in großen Chargen her. Auf Wunsch verpacken wir die Arzneimittel abgabefertig.

Ampullen

Die Apotheke besitzt vier Sterilräume. In einem dieser Räume steht eine halbautomatische Maschine zum Füllen und Zuschmelzen von Ampullen. Diese kann bis 1000 Ampullen pro Stunde herstellen, in den Formaten 1 ml, 2 ml und 5 ml, in weißem oder braunem Glas. 10 ml Ampullen können in kleinen Chargen mit der Hand gefüllt und zugeschmolzen werden. Im Rahmen der Herstellungserlaubnis stellt die Schloss-Apotheke Ampullen in Chargen bis 10 000 oder evtl. 20 000 Ampullen her. Im Anschluss an die Herstellung werden alle Ampullen in einer entsprechenden Maschine auf Schwebstoffe geprüft, autoklaviert und etikettiert um dann in entsprechende Kartons verpackt zu werden. Dieses Angebot wird von Firmen genutzt, die keine eigene Ampullenfertigung besitzen und bei bestimmten Präparaten nur Chargen benötigen, die die Großindustrie aus Kostengründen nicht herstellt. Die Herstellung von Ampullen verlangt viel Genauigkeit und einen großen Aufwand, da sehr viel von Hand ausgeführt werden muss. Die Ampullen können mit wässrigen oder öligen Flüssigkeiten gefüllt werden, das sind z.B. Arzneimittel, Vitamine, Mineralien und Homöopathika.

Kapseln

Die Schloss-Apotheke besitzt mehrere Kapselfüllmaschinen für unterschiedliche Zwecke, je nach Chargengröße oder Inhaltsstoffen. Die Herstellung von größeren Chargen, z.B. bis 100 000 Kapseln kann in den Kapselgrößen Gr. 0 oder 1 in Gelatine-oder Zellulosekapseln angeboten werden. Die Kapseln können mit Pulvern oder pulverförmigen Pflanzenextrakten gefüllt werden, die in der Apotheke gemischt werden können. Die Apotheke besitzt auch eine Kapselfüllmaschine, um Flüssigkeiten in Hartgelatinekapseln zu füllen.

Homöopathika

Eine Potenzierung von Ausgangssubstanzen oder Dilutionen zur gewünschten Potenz führen wir mit Handverschüttelung durch. Grundlage für alle Herstellungen sind die Vorschriften des HAB. Folgende Darreichungsformen können wir anbieten:

Ampullen: Die letzten beiden Stufen werden von uns mit Kochsalzlösung potenzieret.  Es  können Einzelmittel oder Composita eingefüllt werden, je nach Ihren Wünschen (siehe auch Punkt Ampullen).

Dilutionen: Wir potenzieren üblicherweise bis D30 oder C30, auch große Mengen und können die Lösungen in Tropfflaschen abfüllen.

Globuli: Wir tränken unarzneiliche Globuli mit der entsprechenden Dilution, auch in größerem Maßstab. 

Triturationen: Wir haben eine Verreibmaschine und können ihnen Verreibungen nach Ihren Wünschen auch im Kilomaßstab herstellen.

Salben: Herstellung von homöopathischen Salben und Gelen mit anschließender Füllung in Tuben ist möglich.